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Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung gibt es ebenso wie die Studienordnung für jeden Studiengang in einem Studienfach. Sie ist ein wichtiges Dokument, das man ruhig schon mal am Anfang des Studiums durchlesen sollte. Bei Lehramtsstudiengängen gibt es neben den fachspezifischen Regelungen noch fächerübergreifende Ordnungen an den Universitäten.

Bei akademischen Abschlüssen werden die Ordnungen von der Universität erarbeitet und beschlossen. Bei Studiengängen mit staatlicher Abschlussprüfung (z.B. Medizin, Jura, Lehramt) erlässt der Staat entsprechende Gesetze und Verordnungen (Staatsexamen). Prüfungsordnungen oder fachspezifische Prüfungsbestimmungen müssen von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestätigt werden. Sie werden im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität veröffentlicht.

Die Prüfungsordnungen regeln die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (z.B. welche Leistungsnachweise bei der Anmeldung zur Prüfung erforderlich sind) und deren Wiederholung für den Fall, dass man sie nicht bestanden hat. Sie regeln die wichtige Frage der Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen (z.B. bei Hochschul-, Studiengang- oder Fachwechsel, Wechsel), die Prüfungsanforderungen und das Prüfungsverfahren. In den Prüfungsordnungen ist auch die Regelstudienzeit genannt, welche Fremdsprachenanforderungen zu erfüllen sind und so weiter.

Die Prüfungs- und Studienordnungen sind entweder bei den Allgemeinen Studienberatungen der Hochschulen oder bei den Studienfachberatungen erhältlich sowie im Internet auf den Internetseiten der Universitäten und/oder der einzelnen Fakultäten zu finden.

Achtung! Hin und wieder werden die Studien- und Prüfungsordnungen verändert. Ihr habt grundsätzlich das Recht, nach den Studien- und Prüfungsordnungen zu Ende zu studieren, unter denen ihr euer Studium begonnen habt. In der Regel könnt ihr euch auch entscheiden, nach den neuen Ordnungen weiter zu studieren; das müsst ihr dann gegenüber dem Prüfungsausschuss erklären. Ein Übergang zu den neuen Ordnungen wird durch Übergangsbestimmungen geregelt.
 

Bei Fragen zur konkreten Prüfungsordnung wende dich an deine Fachschaftsvertretung, bei Problem im Studium siehe Beratung.