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Einsicht in Prüfungsunterlagen

Wenn man eine Prüfung geschrieben hat, ist man in der Regel interessiert, wie und warum es welche Bewertung gab. Bei Hausarbeiten, Essays und ähnlichen schriftlichen Studienarbeiten bekommt man diese, nebst hoffentlich ausführlicher Bewertung wieder zurück. Anders ist es bei Klausuren und mündlichen Prüfungen. Hier muss man erst eine Einsicht in die Prüfungsunterlagen beantragen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn man aus Fehlern lernen will oder sich das schlechte Abschneiden nicht erklären kann. In der Regel geht man dazu zum Prüfungsbüro oder zum Lehrstuhl an dem die Akten liegen und erhält unkompliziert Einsicht. Selten werden auch sogenannte Einsichtstermine bekannt gegeben. Derartige Termine sind für die Hochschule ein gutes Mittel um den Strom an Einsichtswilligen zu kanalisieren. Problematisch wird es nur, wenn die Einsicht verweigert wird.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Studierende ein Einsichtsrecht in die Prüfungsunterlagen haben (§ 29 Verwaltungsverfahrensgesetz). Wie sollen sie sonst feststellen, ob sie in ihren Rechten auf freie Berufswahl (Art. 12 I Grundgesetz) oder Chancengleichheit (Art. 3 I Grundgesetz) eingeschränkt wurden. Die Einsicht kann auch nicht verweigert werden, bloß weil es bereits einen oder mehrere Termine für die Einsicht in die Prüfungsunterlagen gab, die oft z.B. in der vorlesungsfreien Zeit liegen. Selbst das Anfertigen von Kopien durch die aktenführende Behörde (z.B. Prüfungsamt) ist möglich und auch notwendig. Nur so ist es möglich, sich mit den Bewertungen auseinanderzusetzen und auf ihren wissenschaftlichen Gehalt zu prüfen. Hierfür reicht natürlich auch ein Foto mit dem Handy. Gleiches gilt auch für das Prüfungsprotokoll bei mündlichen Prüfungen. Das heißt aber nicht, dass zu jeder Zeit sofort Zugang zu den gewünschten Unterlagen gewährt werden muss. Diese müssen teilweise erst zusammengesucht und bereitgestellt werden. Folglich muss mit einer Wartezeit gerechnet werden.

Wenn eine Nachfrage mündlich verweigert wird, muss ein schriftlicher Antrag (keine Mail) mit ausreichender Fristsetzung (zwei Wochen sollten mehr als genug sein) beim zuständigen Prüfungsbüro eingereicht werden. Dieser kann neben einem persönlichen Termin auch eine Kopieerstellung der Prüfungsunterlagen beinhalten. Eure Hochschulberatungen der ASten / des Referent_innenRates wird Euch hierbei unterstützen.

ACHTUNG: Eine verspätete Einsicht in Prüfungsunterlagen verschiebt in der Regel NICHT die Frist um gegen fehlerhafte oder falsche Bewertungen vorzugehen. Deshalb sollte man sich nicht auf Termine im nächsten Semester u.ä. vertrösten lassen.

Hochschulpolitisch sind solche Verweigerungen übrigens aus mehreren Gründen fatal. Eine Hochschule ist auch dazu da, dass Studierende etwas lernen. Das bedeutet, sie müssen wissen, wie das, was sie geschrieben haben bewertet und warum es so bewertet wurde. Nimmt man als Hochschule die unkomplizierte Möglichkeit der Einsichtnahme oder schränkt sie so weit ein, dass der subjektive Aufwand für den_die Studierende_n zu hoch wird, vergibt man die Chance, dass sie an den Fehlern lernen und sich so verbessern. Das kann zu schlechteren Noten, längeren Studienzeiten und/oder mehr Abbrüchen führen.